Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Nachfolgend finden Sie die aktuellen AGB von Steven Schüller – Your Mental Coach I Powered by Goldlandung GmbH zu den Themen Coaching und Mentaltraining.

1 ANWENDUNGSBEREICH UND GÜLTIGKEIT

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Steven Schüller – Your Mental Coach I Powered by Goldlandung GmbH (nachfolgend Goldlandung) und deren Kunden und gelten für alle Dienstleistungen und Produkte von Goldlandung. Sie sind Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. Abweichungen von diesen AGB müssen von Goldlandung schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen.

2 TREUE-UND SORGFALTSPFLICHT

2.1. Goldlandung verpflichtet sich, ihre Leistungen mit grösster Sorgfalt zu erbringen.

2.2. Goldlandung macht darauf aufmerksam, dass Coaching und Mentaltraining ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist und bestimmte Erfolge nicht garantiert werden können. Der Coach steht dem Klienten insbesondere als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungen und Veränderungen zur Seite. Die eigentliche Veränderungsarbeit wird vom Klienten selbst geleistet. Der Klient sollte daher bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen.

2.3. Goldlandung und ihre Kunden verpflichten sich gegenseitig zur Loyalität und zu Offenheit. Beide Seiten unternehmen alles nach bestem Wissen und Gewissen, um den Erfolg der vereinbarten Dienstleistung möglich zu machen.

2.4. Für die Nutzung und Umsetzung der Coaching-Ergebnisse trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Allfällige Schadensersatzansprüche werden von Goldlandung soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich wegbedungen.

2.5. Allfällige Mängel in den Coaching-Leistungen, die eindeutig durch Goldlandung verursacht worden sind, werden auf ihre Kosten korrigiert. Diese Korrektur umfasst namentlich das erneute Führen von Coaching-Gesprächen und die Korrektur von Berichten und Stellungnahmen. Weitere Schadenersatzansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.

3 OFFERTESTELLUNG

3.1. Goldlandung legt Wert auf eine seriöse Abklärung nach dem Bedarf des Kunden und erstellen für Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen massgeschneiderte Offerten in der Regel nur nach einem persönlichen Vorgespräch mit dem Kunden.

3.2. Vorgespräche, die zu keiner Offertstellung führen, sind bis zu einer Dauer von 60 Minuten kostenlos. Sie beinhalten ein telefonisches oder persönliches Vorgespräch. Goldlandung informiert den Kunden bei der Offert-Anfrage mündlich oder schriftlich über die allfällige Kostenpflichtigkeit von Offerten.

3.3. Der Auftragsumfang sowie die detaillierten Ziele werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Zu Beginn eines Prozesses klärt die Goldlandung zusammen mit dem Auftraggeber die jeweiligen Erwartungen an das Coaching. Die Stundenansätze oder Pauschalen werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten.

4 AUFTRAGSERTEILUNG

4.1. Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn

  • eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Terminreservation vorliegt,
  • eine mündliche Terminreservation vorliegt, sofern aus den Umständen klar zu erkennen ist, dass der Kunde gewillt ist, die betreffende Dienstleistung zum vorgesehenen Zeitpunkt zu beziehen, oder wenn für ihn erkennbar ist, dass Goldlandung die entsprechenden Termine und Ressourcen reserviert haben,
  • eine schriftliche Offerte vorliegt und Goldlandung im offenkundigen Einverständnis des Kunden mit der Arbeit begonnen hat.

4.2. Bei Rahmenofferten oder Rahmenauftragsbestätigungen gilt der Auftrag auch dann als erteilt, wenn das weitere Vorgehen in separaten Plänen (z.B. Projektplänen) geregelt wird. Die gemäss solchen Plänen reservierten Termine, nicht-terminierten Arbeitstage oder sonstigen Ressourcen gelten als erteilte Aufträge.

5 LEISTUNGSVERRECHNUNG UND ZAHLUNGSKONDITIONEN

5.1. Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Leistungen nach effektiv geleistetem Aufwand verrechnet. Dabei gilt jeweils die aktuelle Honorar- und Leistungsübersicht.

5.2. Finden die Arbeitssitzungen nicht am von Goldlandung bestimmten Ort statt, dann stellt Goldlandung die Reisespesen, allfällige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie die Reisezeit in Rechnung. Dabei gilt jeweils die aktuelle Honorar- und Leistungsübersicht.

5.3. Auslagen (wie z.B. Raummieten, Benutzung spezieller Arbeitsinstrumente und andere Fremdkosten) spricht Goldlandung vorgängig mit ihren Kunden ab und stellt diese in Rechnung.

5.4. Bei Aufträgen über einen längeren Zeitraum behält sich Goldlandung vor, bei Auftragserteilung eine Akontozahlung von max. 50% des budgetierten Gesamthonorars oder das vollständige Honorar bei Aufträgen mit Pauschalhonoraren in Rechnung zu stellen.

5.5. In der Regel erfolgt die Bezahlung der Workshops, Seminare, Vorträge und der anderen Dienstleistungen auf Vorkasse. Der Zahlungseingang auf dem Konto von Goldlandung muss spätestens 5 Tage vor Auftragsbeginn erfolgt sein. Jeder Kunde erhält eine Rechnung inkl. einer detaillierten Übersicht, die Auskunft über die erbrachten Leistungen und Auslagen gibt.

5.6. Die Kunden verpflichten sich, die Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu zahlen. Für unsere Rechnungen gilt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – eine Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Datum der Rechnung.

5.7. Bei Zahlungsverzug behält sich Goldlandung vor, einen Verzugszins von 5% p.a. und Mahnkosten von CHF 30.- pro Mahnung in Rechnung zu stellen. Alle weiteren gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben zudem vorbehalten.

5.8. Bei allen mehrwertsteuerpflichtigen Leistungen verrechnet die Goldlandung zusätzlich den gesetzlichen Mehrwertsteuerbetrag.

6 RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN UND ANNULLATIONSKOSTEN

6.1. Coaching-Sitzungen und Mentaltraining: Eine kostenfreie Absage der Coaching-Sitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, bei Montagsterminen bis Freitag 12.00 Uhr, danach ist das Honorar in voller Höhe geschuldet.

6.2. Workshops, Seminare, Vorträge und andere Dienstleistungen:

  • Bis 15 Tage vor Auftragsbeginn verrechnet Goldlandung keine Stornogebühren
  • Bei Rücktritt 14 bis 3 Tage vor Auftragsbeginn werden 50% des offerierten Betrages in Rechnung gestellt
  • Bei späterer Annullierung und Nichterscheinen ist 100% des offerierten Betrages geschuldet

6.3. Kann Goldlandung aus Gründen, auf die Goldlandung keinen Einfluss hat (Unfall oder Krankheit des betreffenden Coaches, Ausfall von Transportmitteln usw.), einen Auftrag nicht erfüllen, so kann der Auftraggeber keine Schadenersatzforderungen geltend machen. Goldlandung verpflichtet sich in dem Fall, den Auftrag nach Möglichkeit mit einem anderen Coach zu erfüllen oder, wenn dies nicht möglich ist oder vom Kunden nicht gewünscht wird, zum nächstmöglichen Termin nachzuholen.

7 VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

7.1. Goldlandung behandelt alle Firmen- und Personendaten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erfährt, oder die sie durch ihre Tätigkeit generiert, absolut vertraulich. Sie gibt diese nicht an Dritte weiter. Ausnahmen sind zulässig, wenn eine Organisation oder eine Einzelperson die Goldlandung ausdrücklich dazu ermächtigt.

7.2. Personendaten behandelt Goldlandung mit höchster Sorgfalt. Wenn im Rahmen von Aufträgen individuelle, personenbezogene Berichte über einzelne Angehörige einer Organisation erstellt werden, so betrachtet Goldlandung diese Einzelpersonen als die einzig berechtigen Empfänger dieser Informationen, unabhängig davon, wer den Auftrag erteilt hat oder bezahlt.

7.3. Berichte oder Auskünfte an andere Personen, insbesondere auch an andere Mitglieder der Organisation und/oder Vorgesetzte, werden nur mit Einverständnis der berechtigten Person erteilt.

7.4. Ein von Punkt 7.3 abweichendes Verfahren ist gestattet, wenn auf für alle Beteiligten erkennbare Weise ein anderes Vorgehen vereinbart worden ist. Wenn den betreffenden Personen das abweichende Vorgehen vorher mitgeteilt worden ist und sie keinen Widerspruch einlegen, gilt es als akzeptiert.

7.5. Goldlandung ist berechtigt, Kundennamen im Sinne einer allgemeinen Referenz zu verwenden.

8 GEISTIGES EIGENTUM UND COPYRIGHT

8.1. Goldlandung verwendet für die Erfüllung unserer Geschäftszwecke allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen, aus anderen Quellen übernommenes Wissen und von ihr selbst entwickeltes, weiterentwickeltes und auf die besonderen Kundenverhältnisse angepasstes Wissen.

8.2. Wird Fach- und Methodenwissen aus anderen Quellen übernommen, so wird dies im Sinne eines Zitats deklariert, oder es besteht zwischen Goldlandung und dem Inhaber des Urheberrechts eine entsprechende Vereinbarung.

8.3. Auf alle eigenen Unterlagen beansprucht Goldlandung das Urheberrecht, unabhängig davon, ob ein entsprechender Copyright–Vermerk auf den betreffenden Dokumenten angebracht ist.

8.4. Goldlandung gewährt ihren Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der von Goldlandung zur Verfügung gestellten Dienstleistungen und Unterlagen gemäss den Vertragsdokumenten. Eine Verwendung ihrer Dienstleistungen und Unterlagen, sei es zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken, ist nur mit ihrem ausdrücklichen Einverständnis gestattet.

9 HAFTUNG

9.1. Bei der Tätigkeit von Goldlandung handelt es sich um eine reine Dienstleistungtätigkeit. Ein Erfolg ist daher nicht garantiert. Eine (Erfolgs-)Haftung wird ausgeschlossen.

9.2. Die Goldlandung übernimmt u.a. keine Haftung für Unfall und Diebstahl während Kursen, Lehrgängen, Workshops oder Events. Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

9.3. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Risiko des Klienten.

10 VERSICHERUNGSSCHUTZ

10.1 Der Versicherungsschutz ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer. Goldlandung weist auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Seminarrücktrittsversicherung hin.

11 GERICHTSSTAND

11.1 Auf die Vertragsverhältnisse mit Goldlandung ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

11.2 Gerichtsstand für entstehende Rechtsstreitigkeiten ist der Ort des Firmensitzes von Goldlandung.

Stand: Januar 2019